Schäden an Pool: Streit um Bauherrenrisikoausschluss
In zeitlicher Nähe zur Erbauung seines Hauses ließ der Eigentümer einen Pool errichten. Als dieser durch starke Niederschläge beschädigt wurde, kam es zum Rechtsstreit mit den ausführenden Firmen. Eine Deckung für den Prozess verweigert der Rechtsschutzversicherer aber mit dem Hinweis auf den Bauherrenrisikoausschluss.
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