Streit um Zurechnung nach Verwechslungsfehler des Beraters
Der Berater hatte beim Ausfüllen des Antrags für eine fondsgebundene Lebensversicherung an Stelle des kapitalgarantierten Underlyings das nicht kapitalgarantierte ausgewählt. Die Gerichte mussten entscheiden, ob der Fehler dem Anleger oder dem Versicherer zuzurechnen ist.
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