Unfallversicherung: Streit um Vorschäden und Mitwirkungsanteil
Nach zwei Unfällen fehlte einem Versicherungsnehmer das vordere Kreuzband am linken Knie. Aufgrund eines neuerlichen Unfalls wurde ebenfalls am linken Knie ein künstlicher Meniskus eingesetzt. Der Oberste Gerichtshof musste klären, ob bei der Bemessung der Invalidität ein Vorschaden zu berücksichtigen ist.
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