Versicherer getäuscht – dennoch Rechtsschutzdeckung?
Gegen seine Entlassung wegen Verfälschens einer Krankenstandsbestätigung zog ein Arbeitnehmer vor Gericht und unterlag. Auch seinem Rechtsschutzversicherer hatte er erklärt, den Entlassungsgrund nicht gesetzt zu haben. Der verlangt nun die bezahlten Verfahrenskosten zurück.
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