Wasser auf Nachbargrundstück abgeleitet – ein Rechtsschutzfall?
Nach der Befestigung eines Vorplatzes auf dem Grundstück eines Versicherungsnehmers behauptet dessen Nachbar, dass Wasser auf seinen Grund abgeleitet wird. Er fordert, dies zu unterlassen. Die Schlichtungsstelle der Makler wurde mit der Frage befasst, ob die Rechtsschutzversicherung für diesen Fall Deckung gewähren muss.
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