Wegen privater Unfallversicherung keine Ausgleichszulage?
Nach einem Unfall, der zu einer Querschnittlähmung führte, hat ein Versicherungsnehmer die Leistung seiner privaten Unfallversicherung verwendet, um eine lebenslängliche Rente zu erhalten. Ob er damit noch Anspruch auf eine Ausgleichszulage hat, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: