OGH: Produkthaftung, wenn Warnhinweise nicht beachtet werden?
Entgegen vorhandenen Warnhinweisen nutzte der Kläger eine Stufenstehleiter zum Auf- und Absteigen von einem Baugerüst. Die Leiter kippte seitlich weg, er stürzte und verletzte sich. Daraufhin forderte er vom Hersteller der Leiter Schmerzensgeld aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
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