OGH: Durchgegangenes Pferd löste Streit um Haftung aus

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Ein Mann fuhr mit seiner Vespa durch landwirtschaftliches Gebiet. Eine Frau hielt ihr Pferd am Führstrick. Aus unbekannter Ursache erschrak das sonst ruhige Pferd und ging durch. Es kam zur Kollision, der Motoradfahrer stürzte – und der OGH hatte über die Haftung und eine eventuelle Mitschuld des Vespafahrers zu entscheiden.

Der OGH und ein paritätisches Kündigungsrecht als „Willkürakt“

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In dem Rechtsschutzversicherungs-Fall ging es um das paritätische Kündigungsrecht, eine Klausel, die ein uneingeschränktes Kündigungsrecht im Schadenfall bei Bestätigung des Versicherungsschutzes oder Leistungserbringung einräumte, sowie um die Frage, ob diese Klausel überhaupt wirksam beziehungsweise gröblich benachteiligend für den Versicherungsnehmer sei.