Drogenkonsum verschwiegen: Versicherer arglistig getäuscht?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat ein Antragsteller seinen früheren Drogenkonsum verschwiegen. Als er nach Jahren um eine Rente ansucht, tritt der Versicherer wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag zurück. Zu Recht?