AUVA strich Versehrtenrente, Gerichte mussten entscheiden

Nach einem Arbeitsunfall zahlte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt eine 20-prozentige Dauerrente. Tatsächlich lag die Minderung der Erwerbsfähigkeit allerdings nur bei fünf bis zehn Prozent. Der Zustand des Versicherten besserte sich nur geringfügig, die AUVA stellte die Zahlungen ein. Die Folge war ein Rechtsstreit rund um die Frage, ob eine „wesentliche Änderung“ vorliegt oder nicht. Der Fall ging bis zum OGH.

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