Analyse: Prämiensteigerungen in der Krankenversicherung
In einer aktuellen Untersuchung wurden die Angebote von sechs Versicherern beleuchtet.
In einer aktuellen Untersuchung wurden die Angebote von sechs Versicherern beleuchtet.
Nach einem Unfall, den er als 14-Jähriger erlitten hat, konnte der Geschädigte die Handelsakademie nicht abschließen; er ergriff den Beruf als Kfz-Techniker, war aber unfallbedingt 15 Monate weniger beschäftigt. Ob diese Argumente für eine Klage auf Verdienstentgang genügen, prüfte der OGH.
Mittels Online-Kundenbefragung und Expertentests wurde der Schadensservice in sieben Sparten anhand von drei Kriterien unter die Lupe genommen.
Obwohl der Arbeitgeber wusste, dass von Gabelstaplern, die an eine Ladestation angeschlossen sind, Gefahren ausgehen, ergriff er keine Maßnahmen. Allerdings wiesen Piktogramme an der Ladesäule auf eine Explosionsgefahr hin. Ob der Arbeitgeber damit grob fahrlässig gehandelt hat, beurteilte der OGH.
Ein Fremdwährungskredit war für die Finanzierung eines Hauses aufgenommen worden, ein zweiter für andere Anschaffungen. Die Kreditnehmer wollen gegen die Bank rechtliche Schritte unternehmen und fordern im Zusammenhang mit dem zweiten Kredit Rechtsschutzdeckung. Der Versicherer lehnte mit Hinweis auf die Bauherrenklausel ab – zu Recht?
Den Obersten Gerichtshof beschäftigte die Frage, ob bei einer Änderung der Vertragsgrundlage einer Berufshaftpflichtversicherung bereits bestehende Auftragsverhältnisse vom Versicherungsschutz ausgenommen werden können.
Beim zu schnellen Rückwärtsfahren mit einem Anhänger wurde die Deichsel des Anhängers in das Zugfahrzeug gerammt. Den Schaden will der Versicherungsnehmer von seinem Vollkaskoversicherer gedeckt haben, dieser verweigert mit dem Hinweis auf einen Betriebsschaden. Zu Recht?
Der Versicherer hat seine Berufsunfähigkeits- und Risikoleben-Produkte überarbeitet.
Eine Bestimmung in den Bedingungen eines Parkschaden-Kaskoversicherungsvertrags verlangte die Vorlage einer Reparaturrechnung für die Versicherungsleistung. Dagegen wehrte sich ein Pkw-Besitzer, der Fall landete beim Obersten Gerichtshof.
Am Tag nach dem Antritt einer Vollzeitbeschäftigung erlitt ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall. Weil er davor nur geringfügig beschäftigt war, gewährt ihm die Unfallversicherungsanstalt nur eine Versehrtenrente von knapp 6.000 Euro im Jahr. Zu Recht?