Dach lange Zeit undicht: Muss Sturmschadenversicherer zahlen?

Ein Sturmschadenversicherer wollte den Schaden an einem Einfamilienhaus nicht decken: Feuchtigkeit sei nach einem vor langer Zeit stattgefundenen Schadenereignis erst über Jahre eingedrungen. Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin an die Schlichtungsstelle der Makler.

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