Ein Sturz von der Leiter beschäftigt den OGH

Weil die Türschnalle abgebrochen und die Fenster im Erdgeschoß vergittert waren, wollte ein Mann durch ein Fenster im ersten Stock in sein Haus gelangen. Dabei stürzte er ab. Die Gerichte mussten klären, ob es sich noch um einen Wegunfall handelt und die gesetzliche Unfallversicherung zahlen muss.

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