Glasscheibe trifft Auto – OGH zur Haftung des Verwahrers
Ein Werkstättenbetreiber hatte ein zur Reparatur übernommenes Auto in einer angemieteten Halle abgestellt. Eine herabfallende Fensterscheibe beschädigte das Fahrzeug jedoch. Es stellte sich die Frage, ob der Werkstättenbetreiber für den Schaden haftet. Der Oberste Gerichtshof musste entscheiden.
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