Mängelbehebung: Leistungserfüllung oder Schadenabwehr?
Der OGH musste entscheiden, ob Kosten einer provisorischen Mängelbehebung Kosten zur Abwendung eines drohenden Personen- oder Sachschadens infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses und damit vom Schutz einer Haftpflichtversicherung umfasst sind.
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