Nach Sturm drang Regen ins Dach ein: Muss Versicherer zahlen?

Das Unterdach eines Einfamilienhauses war bereits vorgeschädigt, als ein Sturm für weitere Schäden am Dach sorgte. Als in der Folge Niederschläge Mauern und Möbel beschädigten, verweigerte der Haushaltsversicherer eine Zahlung. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof.

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