OGH: Haftung eines Wohnungseigentümers bei Vermietung
Ein Fitnessstudio war monatelang betriebsunfähig, da Arbeiten am Gebäude Wassereintritte ausgelöst hatten. Verzögerte Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft führten dazu, dass die Reparatur viel länger dauerte als erwartet. Aber dürfen die Betreiber als Mieter diese auf Ansprüche klagen?
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: