OGH: Wenn aus einem Makler ein „Anscheinsagent“ wird
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit einem Fall, in dem es um die Haftung des Versicherers für den von ihm dem Anschein nach betrauten Versicherungsmakler („Anscheinsagenten“) ging.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: