OGH: Wenn man „kraft Anscheins“ haftet
Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit einem Fall, in dem es um eine Pauschalreise, einen Sturz bei einem Bootsausflug und die Frage ging, ob der Reiseveranstalter auch für Zusatzleistungen vor Ort haftet, die er nicht selbst erbringt.
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