OGH zum Zweck des Überholverbots vor einem Schutzweg

Ein Pkw-Lenker versuchte einen Sattelschlepper zu überholen. In dem Moment wich der Lkw nach links aus, weil sich ein Fußgänger auf dem Gehsteigrand befand, und kollidierte mit dem Pkw. Weil das alles kurz vor einem Schutzweg passierte, stellte sich die Verschuldensfrage.

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