Streit um Verjährung bringt Versicherer und AUVA vor den OGH
Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich mit einem Fall, in dem es nach einem Unfall um die Verjährung von nach Ablauf der dreißigjährigen Verjährungsfrist geltend gemachten Folgeschäden ging.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: