UFS: Wann eine Ausbildung doch als Fortbildung absetzbar ist

Eine Schadenreferentin absolvierte einen Lehrgang und wollte die Kosten absetzen. Das Finanzamt sagte Nein. Der Unabhängige Finanzsenat gab ihr Recht und erklärte, unter welchen Bedingungen eine Berufsausbildung als abzugsfähige Berufsfortbildung gilt.

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren:

am

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
VersicherungsJournal Logo

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Leserbrief zu diesem Artikel schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert