Unterversicherung wegen falscher Beratung: Wen klagen?
Dem Versicherungsmakler war ein Fehler unterlaufen, er gab im Antrag für eine Haushaltsversicherung weniger als die Hälfte der korrekten Fläche eines Hauses an. Nach einem Brand ersetzte der Versicherer deshalb nur einen Teil des Schadens. Der Versicherungsnehmer klagte den Makler, der Fall landete beim OGH.
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