Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt – Vertrag trotzdem aufrecht?

Der Antrag war bereits gestellt, aber die Polizze noch nicht übermittelt. Trotzdem hätte die Klägerin ihren Eislaufunfall mitteilen müssen. Der Versicherer will jetzt nachträglich vom Vertrag zurücktreten, aber hätte die Information damals überhaupt etwas bewirken können?

Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren:

am

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
VersicherungsJournal Logo

Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe

Leserbrief zu diesem Artikel schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert