In zweiter Instanz keine Rechtsschutzdeckung mehr – zu Recht?
Nachdem ein Verfahren in erster Instanz scheiterte, lehnte der Rechtsschutzversicherer des Klägers ab, den Prozess in zweiter Instanz zu decken: Der Schadensfall sei vor Laufzeit der Versicherung passiert. Dieser Sachverhalt war aber schon im erstinstanzlichen Verfahren bekannt – darf er jetzt noch ablehnen?
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