Kollision auf der Autobahn: geteilte Haftung?

Lenker A. „parkte“ sein Auto unbeleuchtet am zweiten Fahrstreifen der Autobahn. Lenker B. hielt seinen Pkw am Pannenstreifen an, er ragte leicht in den ersten Fahrstreifen. Ein dritter Pkw kollidierte mit A. und stieß gegen B. Die Versicherung von A. leistete, wollte aber von der Versicherung von B. Regress. Der Fall ging zum OGH.

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