OGH zu den Grenzen der Rechtsschutzversicherung
Nach einem Verkehrsunfall deckte der Rechtsschutzversicherer des Klägers den Großteil der Verfahrenskosten. Nicht miteinbezogen: Kosten für ein außergerichtliches Gutachten und nebenprozessuale Leistungen seines Rechtsanwalts. Er klagte.
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind. Wenn Sie bereits Premium-Abonnent sind, melden Sie sich bitte hier an: Wenn Sie noch kein Premium-Abonnent sind, können Sie sich jetzt registrieren: