OGH zu den Grenzen der Rechtsschutzversicherung

Nach einem Verkehrsunfall deckte der Rechtsschutzversicherer des Klägers den Großteil der Verfahrenskosten. Nicht miteinbezogen: Kosten für ein außergerichtliches Gutachten und nebenprozessuale Leistungen seines Rechtsanwalts. Er klagte.

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