OGH zur Haftung bei atypischen Gefahren auf einer Skipiste
Mit elf Jahren erlitt der Kläger 2017 einen Skiunfall, jetzt ist der Prozess zu Ende. Er selbst hatte bereits langjährige Skierfahrung, verlangte aber Schadenersatz von der Pistenhalterin, diese habe nicht ausreichend für eine Abgrenzung zwischen einer Wellenbahn und der Publikumspiste gesorgt.
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