Seminare, Lebenpolizze, Provisionen: Streit um Klauseln vor OGH
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit den Klauseln eines Seminarvertrags, den ein Vermittler im Zusammenhang mit dem vermittelten Vorsorgekonzept anbot. Es ging unter anderem um die Frage, ob diese Klauseln dem Vermittler bei Beendigung der kapitalbildenden Lebensversicherung nicht einen höheren Provisionsanspruch verschaffen, als im Gesetz vorgesehen.
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